Erziehungsregister - Was Eltern und Jugendliche wissen sollten 


 
Das Erziehungsregister ist ein oft übersehener Teil des Bundeszentralregisters, der ausschließlich Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) erfasst. Eingetragen werden dort keine klassischen strafrechtlichen Verurteilungen, sondern pädagogisch motivierte Maßnahmen, die gegen Jugendliche (14–17 Jahre) oder Heranwachsende (18–20 Jahre) verhängt wurden. 
Zu den typischen Eintragungen gehören Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG), wie soziale Trainingskurse, sowie Zuchtmittel (§ 13 JGG), etwa Verwarnungen, Arbeitsauflagen oder Jugendarrest. Auch eine verhängte Jugendstrafe (§ 17 JGG) wird vermerkt. Verfahren, die hingegen eingestellt werden – beispielsweise nach § 45 oder § 47 JGG – erscheinen in der Regel nicht im Erziehungsregister. 

Wichtig ist: Eintragungen im Erziehungsregister tauchen nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf und sind für Privatpersonen oder potenzielle Arbeitgeber nicht einsehbar. Zugriff erhalten lediglich bestimmte Behörden, wie Gerichte, Jugendämter oder Sicherheitsdienste im Rahmen spezieller Prüfverfahren. 

Die Einträge werden automatisch gelöscht – in der Regel nach fünf Jahren, sofern keine neuen Eintragungen hinzukommen. Bei Jugendstrafen von mehr als einem Jahr kann sich die Frist auf bis zu zehn Jahre verlängern. 

Als Rechtsanwältin erlebe ich immer wieder die Verunsicherung, die bei jungen Mandanten und ihren Familien entsteht. Mein Rat: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – denn mit der richtigen Unterstützung lassen sich die Weichen für eine unbelastete Zukunft stellen 

Lassen Sie sich beraten: 0179-6881351
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