Untreue gemäß § 266 StGB
Untreue gemäß § 266 StGB: Was Sie wissen müssen
Untreue ist ein komplexer Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der in § 266 StGB geregelt ist. Als Strafverteidigerin möchte ich Ihnen die wesentlichen Aspekte dieses Delikts erläutern, die Tatbestandsmerkmale erklären und anhand von Beispielen verdeutlichen.
Was ist Untreue?
Untreue bezeichnet die vorsätzliche Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, durch die dem betreuten Vermögen ein Nachteil entsteht. Es handelt sich dabei um die missbräuchliche Verwendung von Vermögenswerten, die einem anvertraut wurden.
Tatbestandsmerkmale der Untreue
- Vermögensbetreuungspflicht: Es muss eine besondere Pflicht bestehen, die Interessen eines fremden Vermögens zu betreuen. Diese Pflicht geht über normale Vertragsverpflichtungen hinaus und setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Beispiele sind:
- Geschäftsführer gegenüber ihrer GmbH.
- Treuhänder gegenüber dem Treugeber.
- Vormund gegenüber dem Mündel.
- Missbrauch oder Treuebruch:
- Missbrauchstatbestand: Der Täter überschreitet die im Außenverhältnis bestehenden Befugnisse zum Nachteil des Vermögensinhabers. Beispiel: Ein Prokurist tätigt ohne Zustimmung riskante Geschäfte.
- Treubruchtatbestand: Der Täter verletzt seine Pflichten im Innenverhältnis, ohne die formalen Befugnisse zu überschreiten. Beispiel: Ein Vermögensverwalter investiert entgegen der Anlagestrategie des Kunden.
- Vorsatz: Der Täter handelt wissentlich und willentlich. Er muss die Pflichtverletzung und den daraus resultierenden Vermögensnachteil erkennen.
- Vermögensnachteil: Durch das Handeln des Täters entsteht ein realer finanzieller Schaden. Dieser kann in Form von Verlusten, entgangenem Gewinn oder erhöhten Verbindlichkeiten auftreten.
Beispiele für Untreue
- Bankmitarbeiter: Ein Bankangestellter gewährt Kredite an Freunde, obwohl er deren mangelnde Kreditwürdigkeit kennt, was zu Zahlungsausfällen führt.
- Geschäftsführer: Ein Geschäftsführer verwendet Firmengelder für private Zwecke, etwa den Kauf eines privaten Fahrzeugs auf Firmenkosten.
- Betreuer: Ein gesetzlicher Betreuer entnimmt Gelder vom Konto der betreuten Person, um eigene Rechnungen zu bezahlen.
Rechtsfolgen
Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa bei großem Ausmaß des Schadens oder Missbrauch einer beruflichen Stellung, kann die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.
Was tun bei einem Untreuevorwurf?
Ein Vorwurf der Untreue ist ernst und kann erhebliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, keine vorschnellen Aussagen zu machen und sofort rechtlichen Beistand zu suchen. Als Strafverteidigerin unterstütze ich Sie dabei, die Vorwürfe zu prüfen, Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.